Voraussetzung für die BMI-Förderung go digital: – Unternehmen mit weniger als 100 MA – einem Jahresumsatz von max. 20 Mio Euro – Einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Dt. – eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html Die go-digital-Richtlinie läuft planmäßig zum 31. Dezember 2021 aus. Verlängerung offen..
Nicht förderfähig
Überwachung der Daten im Darkweb, proaktiver Support bei Findings.